8. Versand
Für Mängel der Ware leisten wir nach den folgenden Vorschriften Gewähr:
- Mängelrügen sind unverzüglich nach Empfang der Ware, spätestens aber innerhalb von 7 Tagen seit Ablieferung schriftlich anzuzeigen. Mängel, die auch bei sorgfältigster Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind unverzüglich nach Entdeckung, spätestens vor Ablauf der Gewährleistungsfrist schriftlich anzuzeigen.
- Bei berechtigter, fristgerechter Mängelrüge nehmen wir die beanstandete Ware zurück und liefern an ihrer Stelle mangelfreie Ware. Bei Fehlschlagen der Ersatzlieferung kann der Besteller Rückgängigmachung des Vertrages oder Herabsetzung der Vergütung verlangen.
- Für die Ersatzlieferung leisten wir in gleicher Weise Gewähr wie für die ursprüngliche Lieferung oder Leistung.
10. Zölle und Steuern
WESTFAGAS ist als „Brenngas“ steuerbegünstigt und darf nur für die Erzeugung von Wärme und Licht verwendet werden. Wenn es als „Treibgas“ oder „Autogas“ für motorische Zwecke bestimmt ist, muss es entsprechend höher besteuert von WESTFA bezogen werden.
- Bei Bezug von zoll- und steuerbegünstigter Ware hat sich der Besteller vorher zu vergewissern, dass die Ware den Voraussetzungen für den von ihm gewünschten abgabenbegünstigten Bezug entspricht und – falls erforderlich – rechtzeitig die Erlaubnis hierfür vorzulegen bzw. nachzuweisen.
- Ist es dem Besteller nicht möglich, die erforderliche Erlaubnis beizubringen oder wird die Erlaubnis widerrufen, so bleibt er zur Abnahme der gekauften Menge verpflichtet. Er hat auf unser Verlangen die Ware voll verzollt/versteuert zu beziehen.
- Bei Lieferung von Zoll-/Steuergut, insbesondere in einem besonderen Zoll oder Steuerverkehr, ist der Besteller zu bestimmungsgemäßer Verwendung verpflichtet. Sollten uns im Falle bestimmungswidriger Verwendung oder sonstiger Verletzung von Zoll-/ Steuervorschriften durch den Besteller selbst, seine Abnehmer oder von ihm beauftragte Personen abgabenrechtliche Folgen treffen, so haftet uns der Besteller für die entsprechenden Beträge. Etwaige gegen uns ergehende Steuer- und Zollbescheide werden wir mit Rechtsmitteln angreifen, wobei uns der Besteller von allen uns in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten befreit.